Vom rücksichtsvolleren Umgang mit der Natur in der Auenlandschaft Hohenrode

Geschützte Vogelarten sind gefährdeter, als manche Menschen denken / Schon eine Störung kann große Folgen haben


Die Sonne lacht derzeit vom Himmel, viele Menschen zieht es verständlicherweise nach draußen ins Freie, um die Natur zu erleben oder Freizeitaktivitäten nachzukommen. Bei Temperaturen von bis zu dreißig Grad halten sich viele am und im Wasser auf, um sich abzukühlen. Ob Schwimmen, Bootfahren, Picknicken oder Wasserski fahren – gerade in Wesernähe lockt das kühle Nass viele ins Wasser. Für die Ehrenamtlichen des NABU Rinteln bedeutet der Sommer leider wenig Entspannung, denn das Naturschutzgebiet „Auenlandschaft Hohenrode“ liegt direkt an der Weser mit direkter Wasserverbindung, was auch nicht gestattete Nutzungen nach sich zieht.


Kampfläufer sind scheue und seltene Gäste in der Auenlandschaft. - Foto: Kathy Büscher
Kampfläufer sind scheue und seltene Gäste in der Auenlandschaft. - Foto: Kathy Büscher

Seit dem Kiesabbau befindet sich ein großes, gut sichtbares Schild an der Einfahrt, welches sämtlichen Wasserfahrzeugen die Einfahrt in das Gelände verbietet. Auch ein Schild mit dem Hinweis auf das Naturschutzgebiet ist vorhanden – das Befahren der Wasserflächen ist verboten. „Leider halten sich einige Wassersportler und Freizeitausflügler nicht daran“, wie Dr. Nick Büscher, Vorsitzender des NABU Rinteln bestätigt. Seit einigen Jahren stellen die Naturschützer etliche Verstöße sowohl gegen die Schutzgebietsverordnung als auch gegen die wasserschutzpolizeilichen Regeln fest. „Neulich hat sogar eine Gruppe auf der Vogelinsel gepicknickt, die mit dem Schlauchboot dorthin gefahren sind", erläutert Büscher verärgert. Dies mache die Schutzbemühungen des NABU teilweise zunichte. Denn bereits eine einzige Störung von Brutvögeln kann dazu führen, dass scheue Arten wie Flussseeschwalbe, Austernfischer, Kiebitz und Flussuferläufer ihre Gelege verlassen, die Eier erkalten und absterben. 


Zur eigenen Erholung besuchen die ehrenamtlichen Naturschützer des NABU die Auenlandschaft derzeit nicht, denn gerade während der Ferienzeit müssen sie vermehrt Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnung feststellen und zur Anzeige bringen. Büscher schildert einen besonders krassen Fall, der augenfällig macht, wie groß das Problem bereits ist: „Motorboote, die Menschen auf Wasserskiern zwischen Flussseeschwalbenfloß und Sandbank auf dem Wasser entlangziehen, mussten wir am vergangenen Wochenende mit ansehen“, ergänzt er. Dies stellt zur Hauptbrutzeit der Vögel einen klaren Straftatbestand dar, da eine streng geschützte und in der Region vom Aussterben bedrohte Tierart in ihrem Brutgeschäft erheblich gestört wird. „Nach so einem Vorfall befinden sich auf der Sandbank und im Wasser für etliche Stunden keine Tiere mehr. Schockierte Besucherinnen und Besucher hatten bereits die Polizei informiert und auch Fotos gemacht.„Wir haben diesen Vorfall unverzüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schaumburg zur Anzeige gebracht“, wie Büscher betont. Gemeinsam mit dem Landkreis Schaumburg wird der NABU eine funktionsfähigere Durchfahrtsbeschränkung umsetzen, um solche Vorfälle zukünftig vermeiden zu können.


Austernfischer reagieren empfindlich auf Störungen. - Foto: Kathy Büscher
Austernfischer reagieren empfindlich auf Störungen. - Foto: Kathy Büscher

Leider wurden in der letzten Zeit jedoch nicht nur auf dem Wasser-, sondern auch auf dem Landweg vermehrt Verstöße verzeichnet, was sich wiederum durch die sommerlichen Temperaturen verschärft. Das Uferbetretungsverbot wurde nicht eingehalten, weil dort gepicknickt wurde oder Muscheln gesammelt worden sind. „Auf der Weide am Stichweg, wo Galloways grasen, haben Menschen mit einem Kanu gerastet und sogar ein Lagerfeuer entzündet“, weiß Büscher zu berichten. Auch die Anleinpflicht von Hunden besteht ganzjährig im gesamten Gelände, was auch nicht immer beachtet wird. „In besonders krassen Fällen wiederholter Missachtung mussten wir als letztes Mittel ebenfalls anzeigen“, so Büscher weiter.


Im Naturschutzgebiet gibt es eine von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schaumburg ausgearbeitete und vom Kreistag verabschiedete Schutzgebietsverordnung, die sowohl den Schutzzweck als auch Nutzungsbeschränkungen und Verbote regelt. Die Ehrenamtlichen des NABU vor Ort schauen bei ihren Besuchen, ob die Regelungen des Landkreises eingehalten werden und stellen notfalls auch Anzeigen, damit die Verstöße nicht ausarten. Büscher bringt es so auf den Punkt: „Aufgrund ihres Verhaltens drängt sich der Eindruck auf, dass einige Besucherinnen und Besucherwohl der Meinung sind, dass es sich bei der Auenlandschaft um eine Art Weserfreizeitzentrum handelt, wo man tun und lassen kann, was man möchte – dies ist mitnichten so“, wie Büscher bekräftigt.


Aufgeflogene Flussseeschwalbe. - Foto: Kathy Büscher
Aufgeflogene Flussseeschwalbe. - Foto: Kathy Büscher

Selbstverständlich ist es laut NABU die Mehrheit der naturinteressierten Besucherinnen und Besucher, die sich an die Regeln halten und an der Landschaft und den Tieren des Naturschutzgebietes erfreuen. Dieser als Naturschutzgebiet ausgewiesene Teichkomplex dient in erster Linie als Rückzugsort für scheue Tierarten und dem störungsarmen Naturerleben: „Wir möchten, dass sich viele Naturinteressierte auch in Zukunft an der vielgestaltigen Tierwelt der Auenlandschaft erfreuen können. Dazu ist es aber nötig, dass die Menschen respekt- und rücksichtsvoll mit der Natur und ihren Lebewesen umgehen“, appelliert der Vorsitzende. Denn nicht umsonst haben sich hier mittlerweile viele scheue Vogelarten wie Austernfischer, aber auchKampfläuferund andere Limikolen eingefunden, die sonst nur an den Küsten zu finden sind.