Brütender Rotmilan in Deckbergen wurde vergiftet

Anzeige bei Landkreis und Staatsanwaltschaft erstattet/ NABU fordert umfassende Aufklärung


Bereits Anfang April machten Naturschützer in der Gemarkung Deckbergen eine grausige Entdeckung, die sie äußerst misstrauisch machte: „Auf einen Hinweis aus der Bevölkerung hin entdeckten wir einen auffällig in einer Astgabel hängenden, toten Rotmilan“, so Dr. Nick Büscher, Vorsitzender des NABU Rinteln. Der NABU alarmierte umgehend die Polizei, die die Bergung des Vogels durch die Feuerwehr veranlasste. 


Toter Rotmilan in Deckbergen. - Foto: Kathy Büscher
Toter Rotmilan in Deckbergen. - Foto: Kathy Büscher

Bei dem toten Vogel handelte es sich um ein Weibchen, welches gerade mit der Brut begonnen und noch weitere Eier im Bauch hatte. Über das Kreisveterinäramt wurde der tote Rotmilan zur Untersuchung zum Landesinstitut für Veterinärwesen nach Hannover gebracht. Der Befund: Vergiftung durchdas Nagergift Brodifacoum, ein Rodentizid, das häufig in der Landwirtschaft eingesetzt wird. Der Landkreis Schaumburg besitzt seit kurzer Zeit Kenntnis von diesem Befund. Der NABU-Vorsitzende ist fassungslos: „Es kann und darf nicht sein, dass der Einsatz von Agrargiften dazu führt, dass seltene und streng geschützte Tierarten daran verrecken können.“ Büscher hat deswegen Anzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg erstattet.


Pikant: Vielleicht aber ist nicht nur der unsachgemäße Einsatz von Nagergiften die eigentliche Ursache am Tod des Greifvogels, denn das Milannest befindet sich keine 500 Meter von einer der geplanten Windkraftanlagen entfernt: Eine Brut der durch Windkraft gefährdeten Greifvögel ist durchaus geeignet, um das gesamte Vorhaben zu Fall zu bringen, denn der Gesetzgeber sieht einen Mindestabstand von Windkraftanlagen von mindestens 1.500 Metern vor. „Entsprechende Beispiele von absichtlichen Greifvogeltötungen finden sich in Deutschland zunehmend häufiger, denn bei den Geldsummen, die bei der Windkraft ins Spiel kommen, lassen Ethik, Moral und Gesetzestreue schnell nach“, so Büscher weiter.


Fliegender Rotmilan. - Foto: Kathy Büscher
Fliegender Rotmilan. - Foto: Kathy Büscher

Der Landkreis Schaumburg muss laut NABU nun in dieser Sache Haltung zeigen, auch gegen die möglicherweise vorsätzliche und damit illegale wiestrafbare Vergiftung des Rotmilans. Zumindest sei von den noch unbe­kann­ten Verursachern der Tod des streng geschützten Greifvogels billigend in Kauf genommen worden. Eine umfassende Aufklärung in dieser Ange­legen­heit sei laut NABU geboten und mehr noch: „Wir fordern hier in Sachen Windkraft eine artenschutzrechtliche Neubewertung, um dieser gängigen Praxis des Tötens streng geschützter und windkraft­sensibler Arten entgegenzuwirken“, wie Büscher verdeutlicht. 


Und auch wenn der neue Investor nicht direkt etwas mit dem Tod des Rotmilans zu tun hat, so rät der NABU der Firma Get Project aus Kiel, sich aus dem Windkraftprojekt zurückzuziehen und sich von dieser wahrscheinlich vorsätzlichen Vergiftung zu distanzieren: „Das gesamte Vorhaben steht, wie sich hieran tragischerweise wieder zeigt, unter keinem guten Stern“, so Büscher abschließend.