Geplante Umgehungsstraßen - Naturschutzfachliche Abwägung erforderlich

NABU äußert Bedenken hinsichtlich der Trassenführung der Ortsumgehungen durch Möllenbeck und Steinbergen


Eines vorweg: Auch der NABU begrüßt grundsätzlich die jüngst durch den Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans in Aussicht gestellte Entlastung für Möllenbeck und Steinbergen. „Sorgen bereitet uns jedoch schon seit längerem die geplante Trassenführung der geplanten Ortsumgehungen“, so Dr. Nick Büscher, Vorsitzender der NABU-Gruppe Rinteln.

 

Die Ortsumgehung der B238 in Steinbergen wird laut NABU das FFH-Gebiet 112 „Süntel, Wesergebirge, Deister“ zerschneiden und einen Waldlebensraum erheblich beeinträchtigen. Die FFH-Richtlinie, welche in diesem Falle insbesondere die vorhandenen Schlucht- und Hangmischwälder (Waldmeister-Buchenwald und Hainsimsen-Buchenwald) schützt, wird bei der derzeitigen Trassenführung verletzt. Überdies durchtrennt die Ortsumgehung das Landschaftsschutzgebiet SHG 13 „Wesergebirge“, welches charakteristisch für seine naturnahen Laubwälder ist. „Aus unserer Sicht kommt hier nur eine komplette Tunnellösung infrage, um den Eingriff in das Waldbiotop so gering wie möglich zu halten“, wie Dr. Büscher erläutert. Man müsse bei der Feinplanung darauf hinwirken, dass die naturschutzfachlichen Argumente angemessen berücksichtigt werden.

 

Dies gilt auch hinsichtlich der Ortsumgehung in Möllenbeck, da den Rintelner Naturschützern zufolge der Bereich der „Rintelner Wiesen“ hinter Hessendorf eine der letzten strukturreichen Areale mit Hecken und Weiden darstellen: „Hier gibt es noch kleinteilige Strukturen alter Kulturlandschaft, die es ansonsten im Wesertal nicht mehr gibt.“ Diese Bereiche müssen laut NABU von einer möglichen Trassenführung verschont werden. Eine sinnvolle Verkehrsentlastung für die Menschen darf den Rintelner Naturschützern zufolge nicht zulasten der Natur gehen.

 

Überdies treibt dem NABU die Trassenführung der Ortsumgehung der B83 durch den Arensburger Park in Steinbergen tiefe Sorgenfalten ins Gesicht. „Im unmittelbaren Nahbereich befindet sich das Naturdenkmal SHG 40 ‚Park der Arensburg‘“, wie Dr. Büscher erklärt. Die naturschutzfachliche Wertigkeit des Bereiches „Park der Arensburg“ ist aufgrund der vorhandenen Biotoptypen sowie der Artenvorkommen in Flora und Fauna als hoch einzustufen. Von großer Bedeutung ist das Gelände für den Amphibienschutz: Insbesondere die unweit der Arensburg gelegenen sogenannten Hexenteiche sind wichtige Laichgewässer für alle hei­mischen Molcharten (Bergmolch, Fadenmolch, Kammmolch und Teichmolch). Die Amphibien leiden laut Dr. Büscher ohnehin in diesem Bereich sehr, da trotz intensiver Schutzbemühungen durch die ehrenamtlichen Naturschützer jedes Jahr zahlreiche Tiere zu Opfern des Straßenverkehrs auf den Bundes- und Landesstraßen werden. Die nachhaltigste Lösung hier wäre für den NABU ohnehin ein Amphibientunnel. „Insbesondere das Vorkommen des Kammmolches ist in diesem Bereich von besonderer Bedeutung, da diese Molchart im Weserbergland seine nördliche Verbreitungsgrenze in Westeuropa findet“, so Dr. Büscher.

 

Die historische Parkanlage der Arensburg beherbergt darüber hinaus botanische Besonderheiten, die ebenfalls durch Kartierungen belegt sind: Neben selten gewordenen intakten Niedermoorflächen und einer Orchideenwiese weisen die Quellbereiche unweit der historischen Parkanlage einen breiten Saum mit Frühlingsflora (Anemone, Waldmeister) auf, so dass der Bereich „Park der Arensburg“ als Gesamtareal ein Alleinstellungsmerkmal besitzt. Dies würde durch die derzeit geplante Trassenführung erheblich beeinträchtigt werden können.

 

Der NABU wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eine Stellungnahme zu den im Bundesverkehrswegeplan priorisierten Maßnahmen abgeben und hofft, dass dies in der Abwägung angemessen berücksichtigt wird. „Es muss möglich sein, dass die Ortsumgehungen naturverträglich realisiert werden“, wie Dr. Büscher bekräftigt. Der NABU beteilige sich hierbei gerne an einer sachlichen Diskussion.