Ein starkes Signal für den Artenschutz setzen

NABU lobt Vorlage der Stadtverwaltung zu Windkraftanlagen in der Gemarkung Kohlenstädt / Rintelner Stadtrat hat es nun in der Hand


Die jüngst bekannt gewordene Vorlage der Rintelner Stadtverwaltung, das Einvernehmen mit dem Landkreis Schaumburg zur Genehmigung der Windkraftanlagen in der Gemarkung Kohlenstädt nicht herzustellen, findet beim NABU Rinteln lobende Worte: „Wir freuen uns über die solide Vorarbeit, die hier seitens der Verwaltung geleistet wurde“, wie Dr. Nick Büscher, Vorsitzender der Rintelner Naturschützer, deutlich macht. Dem Seeadler-Gutachten seien einerseits handwerkliche Fehler nachgewiesen wie auch fachliche Fehleinschätzungen hinsichtlich der Signifikanz des Tötungsrisikos für die Großvögel nachgewiesen worden.


Unweit der Auenlandschaft sollen Windräder errichtet werden. - Foto: Kathy Büscher
Unweit der Auenlandschaft sollen Windräder errichtet werden. - Foto: Kathy Büscher

Es sei Dr. Büscher zufolge nun an der Zeit, ein starkes Signal für den Artenschutz zu setzen und seitens des Rintelner Stadtrates das Einvernehmen zu versagen. „Wir verstehen indes nicht, warum der Landkreis die rechtlichen Mittel in dieser Sache nicht voll ausschöpft und die naturschutzrechtlichen Aspekte nicht stärker gewichtet“, so der NABU-Vorsitzende weiter. Auch für den NABU ist es, wie die Vorlage der Verwaltung formuliert, ein widersprüchliches Verhalten, auf der einen Seite der Weser ein Naturschutzgebiet mit mittlerweile überregionaler Bedeutung zu etablieren und auf der anderen Weserseite Windkraftanlagen genehmigen zu wollen, welche die Ziele der Naturschutzgebietsverordnung konterkarieren. 


Für die Seeadler bedeutet dies jedoch ein hohes Tötungsrisiko. - Foto: Kathy Büscher
Für die Seeadler bedeutet dies jedoch ein hohes Tötungsrisiko. - Foto: Kathy Büscher

Das Versagen des Einvernehmens mache es laut Dr. Büscher auch möglich, seitens der Stadt Rinteln zu klagen, falls der Landkreis das Einvernehmen dennoch herstellt. Die Klagemöglichkeiten seitens des NABU wird derzeit juristisch geprüft: „Der Landkreis bestreitet, dass der NABU beteiligungsberechtigt ist, was uns in einem kürzlich eingegangenen Antwortschreiben auf unseren Widerspruch mitgeteilt wurde. Dies werden wir unserseits nicht kampflos hinnehmen, um unser Wächteramt für den Naturschutz wahrnehmen zu können“, so Dr. Büscher. Notfalls sehe man sich beim NABU dazu gezwungen, die Verfahrensbeteiligung einzuklagen, wobei der Ausgang ungewiss ist: „Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, dass der Rintelner Stadtrat das Einvernehmen versagt, dies haben die Ratsmitglieder nun in der Hand“, wie Dr. Büscher abschließend bemerkt.