Volksbegehren endet mit großem Erfolg

Ziel frühzeitig erreicht: Landtag beschließt Gesetzesänderungen für mehr Natur- und Artenschutz/ Weiterführung nicht mehr notwendig


Grünland und artenreiche Wiesen sowie Gewässerrandstreifen werden besser geschützt, der Pestizideinsatz in wichtigen Naturbereichen wird verboten, der Wiesenvogelschutz wird ausgeweitet, heimische Baumarten gefördert und der Anteil des Ökolandbaus gesteigert: Diese und weitere Eckpunkte für besseren Tier- und Pflanzenschutz in Niedersachsen hat das niedersächsische Parlament heute beschlossen und gesetzlich verankert. Der Initiator*innenkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt.Jetzt! begrüßt die Landtagsbeschlüsse und sagt:


Einer der Info- und Unterschriftensammelstände zum Volksbegehren. - Foto: Kathy Büscher
Einer der Info- und Unterschriftensammelstände zum Volksbegehren. - Foto: Kathy Büscher

„Ohne das Volksbegehren hätte es den Niedersächsischen Weg und die heutigen Beschlüsse nie gegeben. Erst das Volksbegehren hat die Landesregierung zum Handeln gebracht. Das ist ein guter Tag für den Naturschutz und ein großer Erfolg für das Volksbegehren! Wir werden deshalb die Zulassung für die zweite Runde nicht beantragen und das Volksbegehren damit einstellen“, sagt Initiator und Grünen-Landesvorsitzender Hanso Janßen. „Dank des Volksbegehrens gibt es jetzt verbindliche Gesetze und verbindliche Zusagen für wirksame Förderprogramme und Verordnungen. Es ist ein großer Schritt, dass die Landwirtschaft diese verbindlichen rechtlichen Regelungen jetzt ausdrücklich mitträgt, nachdem sie anfänglich ausschließlich auf freiwillige Vereinbarungen gesetzt hat.“


„Zum 1. November haben wir 138.118 gültige Unterschriften vorgelegt – damit konnten wir die Zustimmung seit Anfang September fast verdoppeln. Diese Unterschriften sind ein wichtiges Signal, dass immer mehr Menschen den dringenden Handlungsbedarf beim Artenschutz sehen. Wir danken deshalb allen, die für das Volksbegehren vor Ort engagiert Unterschriften gesammelt haben genauso wie allen, die mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren unterstützt haben!“, sagt Initiatorin und Grünen-Landesvorsitzende Anne Kura.


Amphibien wie die Erdkröte profitieren vom Biotopschutz. - Foto: Kathy Büscher
Amphibien wie die Erdkröte profitieren vom Biotopschutz. - Foto: Kathy Büscher

„Dem Volksbegehren mit seinen mehr als 220 Bündnispartnern ist es zu verdanken, dass die Landesregierung mit den Landwirtschafts- und Umweltverbänden in den Dialog getreten und den Niedersächsischen Weg gestartet hat. Mit den jetzt beschlossenen Gesetzen sind wir einen bedeutenden Schritt vorangekommen. Künftig werden Kiebitz und Rebhuhn, Libellen und Schmetterlinge sowie auch Amphibien und Säugetiere von dem besseren Schutz ihrer Lebensräume und Biotopverbünde profitieren“, sagt Dr. Nick Büscher, Initiator und 1. stellvertretender NABU-Vorsitzender. Der Landesvorsitzende des NABU und ebenfalls Initiator Dr. Holger Buschmann ergänzt: „Wir werden auch als Bündnis den Niedersächsischen Weg weiter intensiv begleiten. Es wird jetzt auf die Umsetzung der Gesetze, der vereinbarten Förderprogramme und Verordnungen ankommen, denn vor Ort wird sich zeigen, ob der Artenschwund gestoppt werden kann. Allerdings ist klar, dass wir beim Kampf gegen das Artensterben erst ganz am Anfang stehen. Nicht nur auf Landes-, sondern insbesondere auf Bundes- und EU-Ebene müssen jetzt entsprechende Schritte folgen. Es wird aber auch deutlich, dass die Landesregierung weiterhin nicht aus eigenem Antrieb am Artenschutz interessiert ist. 


Während man die Erfolge des Niedersächsischen Weges zelebriert, sprechen sich die Regierungsfraktionen für den generellen Abschuss von Wölfen aus. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um Problemtiere handelt oder nicht. Auch die Jagdzeitenverordnung für Gänse enthält im aktuellen Entwurf eine neue Jagdzeit für die Nonnengans, die europarechtlich aufgrund ihres Schutzes gar keine Jagdzeit bekommen darf, und eine für die Blässgans, die der akut vom Aussterben bedrohten Zwerggans zum Verwechseln ähnlich sieht. Der Arbeitskreis Gänsemanagement aus Vertretern der Landwirtschaft, der Jagd- und Umweltverbänden wurde zuvor extra von der Landregierung einberufen und hat in umfangreichen wissenschaftlichen Studien belegen können, dass eine Jagd auf Gänse keinen positiven Einfluss auf landwirtschaftliche Fraßschäden von Gänsen hat.“


Nonnengänse dürfen nicht bejagt werden. - Foto: Kathy Büscher
Nonnengänse dürfen nicht bejagt werden. - Foto: Kathy Büscher

„Wichtig ist: Wir dürfen uns jetzt nicht zurücklehnen. Das Insekten- und Artensterben ist nach wie vor dramatisch und nicht mit dem heutigen Tag beendet“, sagt Initiator Klaus Ahrens, der zugleich Vizevorsitzender des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes ist. „Dennoch ist – auf Druck des Volksbegehrens – ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Jetzt kommt es darauf an, dass auch die Förderprogramme und Verordnungen im Sinne des Naturschutzes umgesetzt werden. Wir werden der Regierung sehr genau auf die Finger schauen, damit die finanziellen Zusagen eingehalten und wirksame Programme zum Beispiel für den Wiesenvogel- und Insektenschutz tatsächlich umgesetzt werden. Es braucht auf allen Ebenen eine Agrarpolitik, die Natur- und Artenschutz ebenso im Blick hat wie eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft – denn Zukunft hat nur das, was unsere Lebensgrundlagen erhält – auch für kommende Generationen.“