Änderung des Kiesabbaus in der Gemarkung Ahe, Flur 1 vom Juni 2009

Information zum Vorhaben der Firma AHE Schaumburger Weserkies zwecks Änderung des Kiesabbaus in der Gemarkung Ahe, Flur 1 vom Juni 2009 - Beteiligung des NABU gemäß §§ 29) ff BNatG


Sehr geehrte Damen und Herren

 

vorab sei bemerkt, dass es sich bei den Unterlagen um eine „Information zum Vorhaben“, nicht aber um einen Antrag auf Planfeststellung handelt so dass Herrn Brokmann vom Planungsbüro unsere Wünsche durchaus noch berücksichtigen kann.

 

1. Grundsätzlich ist der Antrag zu befürworten, da vor allem die lange Hybridpappelreihe am W- und S-Ufer von See 1 "weggeputzt" wird und der See zur Weser offen liegt, weniger beschattet, und so eine offene Landschaft mit Auenresten wieder entsteht. Das Falllaub der Pappeln führt aktuell zu einer starken Sauerstoffzehrung im Gewässer.

 

2. Der Damm zwischen See 1 und See 13 (in älteren Gutachten „See West“ und „See Süd“) ist sehr schön bestanden mit alten Silberweiden, Bergahorn, Eschen, Weißdorn und am Rand Holunder, auch mit trockenen Flächen mit vielen Schmetterlingen und solitären Faltenwespen. In der Faunistischen Untersuchung im Auftrag der Fa. Eggersmann vom Juli 2005 durch die AG Biotopkartierung GbR in Herford ist nur der nördliche Abschnitt mit 37 Vogelarten gut untersucht, der gesamte südliche Teil des Dammes ist sicher auch wertvoll. Ich würde darauf bestehen, dass die Grenze der erneuten Auskiesung ein Abstand von mindestens ca. 20 m einhält. Ein Steilufer, wie man auf der anderen Seite zum See 13 sieht, wäre übel.

 

3. Wichtiger noch wären mir die genauen Pläne zu Punkt "4.0 Herrichtung und Kompensation". Der ca. 50m breite Weseruferstreifen fällt bei Sommerwasserstand gut 2 Meter zum Ufer hin ab, er ist bestanden mit einer dichten Hochstaudenflur aus Brennnesseln, Kerbel mit wenigen Weiden und einzelnen Eschen. Hier habe ich Sumpfrohrsänger und Rohrammern und, nicht ganz klar, Feldschwirl im Regen gehört. Zum Feld hin wird der Uferstreifen von einem flachen Damm, Rest des alten Treidelpfades, begrenzt. Es soll eine Abflachung des westseitig angrenzenden Weserdeichs um ca. 3 m erfolgen. Der mittlere Wasserstand der Weser liegt in diesem Bereich (Stromkilometer 159,5 bis 160,5) bei 53,4 bis 53,0 m üNN. Der auszukiesende ebene Uferstreifen von ca. 5,4 ha liegt bei 56,8 bis 57,2 m üNN. Das heißt aber, dass die im Nord- und Südabschnitt geplante Auenbereiche von ca. 4,5 ha etwa 1 m über dem mittleren Wasserstand liegen. Ein bisschen tiefer wäre besser – und vor allem sollte dann das Kieslager das Ufer bilden, schon wegen der langsameren Sukzession und der besseren Flora. Wie wäre es auf den geplanten ca. 5,4 ha mit der „potentiell natürlichen Vegetation“ der Weseraue, nämlich einer Insel eines (natürlich gepflanzten) Stieleiche-Eschen-Flatterulme-Auenwalds in Form von Initialpflanzungen? Der im Nordzipfel von See 1 gelegene, etwa 25 Jahre alte Silberweiden-Auenwald mit vielen Inseln ist als wertvoll und schützenswert anzusehen und sollte deswegen auf jeden Fall erhalten bleiben.

 

4. Am Weserufer beträgt die Mächtigkeit des Oberbodens ca. 0,2 m, des Abraums (Schluff, tonige Lehme) ca.2,2 m und der Kies- und Sandschichten etwa 8,5 m, eine Lagerstättenerkundung gibt es nicht. Wohin mit dem vielen Abraum? Dazu bitten wir um konkrete Angaben. Der Abraum sollte nicht - wie bislang – zur „Ufergestaltung“ genutzt (entsorgt) werden, weil es eine Standortvielfalt verhindert! Stattdessen sollte die Bucht eines eutrophen Flachgewässers mit Schilf und Röhricht entstehen als überall Ufer mit Brennnesseln.

 

5. Etwaig entstehenden Steilufer, in denen sich Uferschwalben ansiedeln, müssen während des Abbaus geschont werden. Nach Abbau ist eine Steilwand in einem wegfernen Bereich stehen zu lassen und ggfs. rückwärtig zu sichern.

 

6. Die Angelnutzung ist erheblich zu reduzieren und sollte auf eine Zeit zwischen Mitte August bis Februar eingeschränkt werden, um störungsempfindlichen Vogelarten (Flussregenpfeifer, Haubentaucher, Löffelente) eine Ansiedlung zu ermöglichen.

 

Zusammenfassend würde ich Sie bitten, uns die überarbeiteten und detaillierten Pläne des Büro Kortemeier & Brokmann zukommen zu lassen. Für eine Beteiligung des NABU Rinteln nach §§ 29) ff BnatG und eine vorbehaltlose Zustimmung reichen die Unterlagen einfach nicht.