NABU Niedersachsen erhebt Widerspruch gegen Windkraftprojekt in Rinteln

Als Eigentümer der Auenlandschaft sind die Naturschützer betroffene Dritte / Unzumutbare Belastung für den Artenschutz


Jüngst hat der NABU Niedersachsen beim Landkreis Schaumburg Widerspruch gegen den erteilten Genehmigungsbescheid zur Errichtung und dem Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Rinteln erhoben. Wie Dr. Nick Büscher, stellvertretender Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, erläutert, erwächst dem NABU als Eigentümer umliegender Grundstücke „ein nicht zumutbarer Nachteil“ aus diesem Genehmigungsbescheid. 


Nicht weit von der Auenlandschaft sind Windenergieanlagen geplant. - Foto: Kathy Büscher
Nicht weit von der Auenlandschaft sind Windenergieanlagen geplant. - Foto: Kathy Büscher

Obwohl es sich um ein immissionsschutzrechtliches Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, sieht der NABU Niedersachsen den fristgerecht eingereichten Widerspruch als rechtmäßig an: Als Eigentümer der Grundstücke, die sich im nahegelegenen Naturschutzgebiet „Auenlandschaft Hohenrode“ befinden, sieht Dr. Büscher die satzungsgemäßen Natur- und Artenschutzziele des NABU Niedersachsen durch den Genehmigungsbescheid gefährdet. Da sich die Grenze des Naturschutzgebietes weniger als 1000 Meter von der ersten geplanten Windkraftanlage befindet, erwartet der NABU Niedersachsen gravierende Beeinträchtigungen in der zukünftigen Schutzgebietsentwicklung.


Auch viele Wintergäste, hier Blässgänse, könnten gefährdet sein. - Foto: Kathy Büscher
Auch viele Wintergäste, hier Blässgänse, könnten gefährdet sein. - Foto: Kathy Büscher

Auf der Grundlage der Bewertung des Risikos für den im Wesertal brütenden Seeadler bekräftigt der NABU Niedersachsen in seinem Widerspruch die Position, dass maßgeblichen Argumente in der naturschutzfachlichen Abwägung landkreisseitig bislang nicht berücksichtigt worden seien. Die topografischen Besonderheiten des Weserberglandes für die Raumnutzung von Seeadlern und die veränderte Arealnutzung in den Wintermonaten hätte laut NABU Niedersachsen dafür sorgen müssen, dass der Landkreis Schaumburg zumindest eine Winterkartierung gutachterseitig nachfordert. Dies sei bedauerlicherweise ausgeblieben, wie Dr. Büscher erläutert.

 


„Aus unserer Sicht ist die Erteilung der Genehmigung demzufolge unzulässig, da die artenschutzrechtliche Prüfung nicht umfänglich durchgeführt worden ist und seitens der Genehmigungsbehörde keine sachgerechte Abwägung erfolgt ist“, so Dr. Büscher weiter. Der NABU teilt ausdrücklich und vollumfänglich die Einschätzung der Stadt Rinteln, die unabhängig von der naturschutzfachlichen Bewertung des NABU Niedersachsen entstanden ist und zur Versagung des Einvernehmens geführt hat.