Holzeinschlag im FFH-Gebiet: NABU hofft auf baldige Klärung

Gespräch mit Landkreis und Landesforsten brachte nur teilweise Klärung / Monitoring der Habitatbäume weiterhin ausstehend


Viele Vogelarten, wie hier der Kleiber, sind auf Baumhöhlen angewiesen. - Foto: Kathy Büscher
Viele Vogelarten, wie hier der Kleiber, sind auf Baumhöhlen angewiesen. - Foto: Kathy Büscher

Die vor einiger Zeit seitens des NABU sowie der Lokalpolitik und engagierter Bürgerinnen und Bürger hinterfragten forstlichen Maßnahmen im FFH-Gebiet „Wesergebirge, Süntel, Deister“ haben zu einem gemeinsamen Ortstermin geführt, welcher jedoch nur teilweise Aufklärung gebracht hat, wie der NABU nun konstatiert. Im Rahmen der gemeinsamen Begehung sind im Beisein der Unteren Naturschutzbehörde wie Vertretern der Niedersächsischen Landesforsten gekennzeichnete Habitatbäume festgestellt worden. 


„Dies stellen wir auch nicht infrage“, wie Dr. Nick Büscher betont. Auch sei dem NABU bewusst, dass die Landesforsten und auch das Forstamt Hessisch Oldendorf mit dem gemeinsamen Gespräch einen Schritt in die richtige Richtung getan haben: „Wichtig war es, zunächst ins Gespräch zu kommen“, so Büscher weiter. Laut NABU ist es auch sicherlich im Interesse der Landesforsten, einen positiven Erhaltungszustand der Buchenwaldgesellschaften alter Waldstandorte zu erhalten, wie von der FFH-Schutzgebietskulisse gefordert wird.


Auch Buntspechte benötigen alte Bäume. - Foto: Kathy Büscher
Auch Buntspechte benötigen alte Bäume. - Foto: Kathy Büscher

Nichtsdestotrotz blieb man ungeachtet der Inaugenscheinnahme einzelner Habitatbäume für gefährdete Spechtarten dem Nachweis schuldig, dass man die laut FFH-Managementplan und Naturschutzgebietsverordnung „Kamm des Wesergebirges“ geforderten 10 Habitatbäume pro Hektar im Schutzgebiet vorhält. Der NABU hofft, dass das notwendige Monitoring der Habitatbäume baldmöglichst erfolgt und von der Unteren Naturschutzbehörde überprüft werden kann. „Erst dann ist aus unserer Sicht eine Einschätzung möglich, ob weitere Holzeinschläge mit dem im FFH-Gebiet geltenden Verschlechterungsverbot der schützenswerten Biotope vereinbar sind“, wie Büscher betont.