Stärkung der nachhaltigen Landwirtschaft durch das Volksbegehren

Breites gesellschaftliches Bündnis möchte mit dem Volksbegehren „Artenvielfalt.Jetzt!“ eine Grundlage für Artenvielfalt und Landwirtschaft schaffen / Ertragseinbußen für Landwirte werden ausgeglichen


Der Kiebitz soll von den Gesetzesänderungen profitieren. -  Foto: Kathy Büscher
Der Kiebitz soll von den Gesetzesänderungen profitieren. - Foto: Kathy Büscher

Die Akteure um das in Niedersachsen gestartete Volksbegehren „Artenvielfalt.Jetzt!“, mittlerweile knapp 140 Vereine, Verbände, Unternehmen und Parteien, haben sich zusammengetan, um konkrete Gesetzesänderungen für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen zu erwirken. „Der Niedersächsische Weg ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und wir begrüßen, dass im Dialog zwischen Landwirtschaft, Landespolitik und Naturschutz eine Absichtserklärung entstanden ist“, wie Dr. Nick Büscher für das Schaumburger Aktionsbündnis betont. Büscher merkt jedoch gleich an, dass es sich noch nicht um einen konkreten Gesetzesentwurf handelt, der tatsächlich zu mehr Artenvielfalt in Niedersachsen führt. Hier sei noch ein langer Weg mit großen Unwägbarkeiten gemeinsam zu gehen.


Das Volksbegehren „Artenvielfalt.Jetzt!“ legt jedoch bereits einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der es ermöglicht, auch die Landwirtschaft in Niedersachsen für mehr Artenvielfalt zukunftsfähig zu machen: „Wir nehmen die Sorgen der Landwirtschaft wie auf dem Hof Brandsmeier sehr ernst und bieten mit unserem Gesetzesentwurf einen Vorschlag an, Artenvielfalt und Landwirtschaft in Einklang zu bringen“, wie Büscher erläutert. Die Faktenlage kann laut Büscher nicht geleugnet werden: Der Artenschutz sei auf dem Sinkflug, in Niedersachsen sind die Hälfte von 11.000 Tier- und Pflanzenarten bedroht, 62 Prozent der Wildbienenarten gefährdet und Millionen Brutvögel verschwunden. Zum Erhalt der Lebensgrundlagen von Mensch und Natur ist ein Umdenken notwendig. Hierbei, so Büscher, sollte man sich den Gesetzesentwurf genau anschauen und prüfen, wo dieser tatsächlich zu Nutzungseinschränkungen führt.


Artenreiche Wiesen werden durch die Reduktion von Pestiziden gefördert. - Foto: Kathy Büscher
Artenreiche Wiesen werden durch die Reduktion von Pestiziden gefördert. - Foto: Kathy Büscher

Der Einsatz von Pestiziden – ob Herbizide, Fungizide oder Insektizide – ist hoch, jährlich werden rund 35.000 Tonnen Pestizide weltweit verkauft, rund 4.500 Tonnen davon mit dem hochumstrittenen Wirkstoff Glyphosat, gehört zu den Haupttreibern des dramatischen Rückgangs der Artenvielfalt: Insektizide schädigen Insekten unmittelbar, während Herbizide Wildkräuter töten, sodass der Lebensraum für viele Insektenarten verlorengeht. „Der Pestizideinsatz soll schrittweise bis 2030 um 40 Prozent reduziert werden“, wie Büscher erklärt. Hierzu gehört das Verbot von Pestiziden in Schutzgebieten, das jedoch grundsätzlich nur auf Grünlandflächen besteht. Ausgenommen vom Verbot sind sämtliche Pflanzenschutzmittel, die im Ökologischen Landbau zugelassen sind. So sind keine chemisch-synthetischen, aber Mittel mineralischen, tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Ursprungs erlaubt. So können beispielsweise auch die 10 ha Grünland im Naturschutzgebiet weiter vom Hof Brandsmeier bewirtschaftet werden, in diesem Bereich mit einer dementsprechend langen Umstellungsfrist bis 2023 unter ökologischen Vorzeichen.


Keineswegs soll eine Grünlandnutzung unterbunden werden, wie befürchtet wird, dies betrifft auch das Thema Wiesenvogelschutz: „Hier ist nur in ausgewiesenen Vogelschutzgebieten zum Schutz der Brutvögel wie Kiebitz, Uferschnepfe und Bekassine, deren Bestände teilweise um 80 Prozent seit den 1980er Jahren eingebrochen sind, vorgesehen, dass Grünlandflächen zwischen dem 20.03. und dem 15.06. nicht bearbeitet werden sollen. Dies gilt jedoch nur für diejenigen Flächen, auf denen tatsächlich Wiesenvögel brüten“, wie Büscher klarstellt. Dies verlangt eine jährliche Untersuchung der Flächen durch die Untere Naturschutzbehörde. „Flächen, auf denen keine Wiesenvögel brüten, werden von der Naturschutzbehörde für eine frühere Mahd freigegeben“, so Büscher weiter.


Die Uferschnepfe hat mit einem Bestandsrückgang um 67 Prozent zu kämpfen. - Foto: Kathy Büscher
Die Uferschnepfe hat mit einem Bestandsrückgang um 67 Prozent zu kämpfen. - Foto: Kathy Büscher

Alle Eingriffe in die landwirtschaftliche Nutzung sollen ausgeglichen werden: „Mit unseren Vorgaben greifen wir zum Teil in die landwirtschaftliche Nutzung ein. Selbstverständlich können wir nicht von den Bäuerinnen und Bauern erwarten, dass sie diese Leistungen kostenlos erbringen“, womit Büscher darauf hinweist, dass der Gesetzesentwurf einen Erschwernisausgleich vorsieht, der dementsprechend ausgebaut wird. Für die öffentliche Leistung, den Schutz unserer Lebensgrundlagen und der Artenvielfalt, soll die Landwirtschaft auch öffentliches Geld erhalten: „Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, mit der wir die Bäuerinnen und Bauern nicht alleine lassen dürfen“, wie Büscher betont. Schließlich geht es den Akteuren des Volksbegehrens darum, eine nachhaltige Landwirtschaft in Niedersachsen zu fördern.


Hier gibt es den Gesetzestext sowie weitere Infos zum Volksbegehren als Download:


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So wollen wir für Artenvielfalt sorgen
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